Kommentar – Politik vor Gericht

Matthias Koch

Es ist nicht etwa eine kleine Mehrheit, die sich für das Atomtransportverbot in den bremischen Häfen ausgesprochen hat. Alle Fraktionen ausßer der CDU stimmten dem rot-grünen Ansinnen zu

Ob das Verbot rechtlich haltbar ist? Darüber gab es von Anfang an Bedenken. Ob allerdings die CDU gut beraten ist, den Gang zum Staatsgerichtshof als Fortsetzung der Oppositionspolitik mit anderen Mitteln zu betrachten? Eher nicht. Denn eines dürfte sicher sein: Fragt man die Bremer selbst, ob sie sich der Gefahr von Atomtransporten aussetzen werden wollen, wird dem kaum jemand frohlockend zustimmen.

Es gibt daher sehr wohl ein bremisches Interesse, das Verbot so lange aufrechtzuerhalten, bis wirklich nur noch die für den Atomausstieg nötigen Transporte durchgeführt werden – und die Hansestadt dabei nicht überproportional belastet wird. Wer das wie CDU-Fraktionschef Röwekamp für „unbremisch“ hält, muss sich diesen Vorwurf daher selbst gefallen lassen.

Quelle: Bremer Anzeiger vom 6.5.2012

CDU klagt gegen Verbot von Atomtransporten

Staatsgerichtshof soll über Rechtmäßigkeit der Bürgerschaftsentscheidung beraten
Matthias Koch

„Billiger Populismus“, „ein Akt politischer Willkür“, „unsolidarisch“, „blanke Symbolpolitik“, „verantwortungslos“ und „absolut unbremisch“ – CDU-Fraktionschef Thomas Röwekamp lässt kaum einen Vorwurf aus, um das von der Bürgerschaft mit großer Mehrheit beschlossene Atomtransportverbot für die Bremer Häfen zu geißeln. Jetzt wollen die Christdemokraten gegen die politische Entscheidung klagen – wieder einmal.

Es ist knapp ein Jahr her, da hat der Bremer Staatsgerichtshof schon einmal eine Klage der Bremer Christdemokraten behandelt. Damals wandten sie sich gegen die Haushaltsaufstellung des Senats – und verloren krachend. Nun strengen sie eine weitere Klage an, um gegen das Atomtransportverbot vorzugehen.

„Uns blieb keine andere Wahl“, erklärt Röwekamp den Umstand, dass die Christdemokraten nun zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit die Justitz anrufen. Die Argumente der CDU: Mit dem Atomtransportverbot habe die Bürgerschaft klar ihre Kompetenzen überschritten, da für derartige Fragen ausschließlich der Bund zuständig sei. Zudem greife der Senat mit der Änderung des hafenbetriebsgesetzes in die Wahrenverkehrsfreiheit ein – was gleichzeitig einen Bruch von EU-Recht darstelle.

Letztlich öffne das Atomtransportverbot die Tür dafür, weitere Transportgüter – etwa Waffen oder Chemiekalien – aus den bremischen Häfen zu verbannen. „Wenn jetzt politisch zwischen guten und schlechten Waren unterschieden wird, dann grenzt das an Staatswirtschaft“, sagt Röwekamp, der dadurch die Arbeitsplätze am Hafen in Gefahr wähnt.

Zudem sei es schlicht „unsolidarisch“, sich den Lasten des Atomaustiegs, die nun einmal auch Brennstofftransporte umfasse, zu verschließen. Vordergründig die Energiewende zu kritisieren, auf der anderen Seite aber selbst die dafür nötigen Atomtransporte zu verbieten, sei schlicht „unbremisch“, so Röwekamp.

Letztlich allerdings könnte der Bremer Staatsgerichtshof möglicherweise gar nicht zuständig sein, weil vor allem Fragen des Bundes- oder EU-Rechts strittig sind. In diesem fall, so die CDU, habe man sich ausgebeten, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

Warum man die Klage dann nicht gleich dem Bund oder der EU überlässt – zumal sich der 38-seitige Staatsgerichtshof-Prüfantrag der CDU vor allem auf den Bruch von Bundes- und Europarecht bezieht? „Wir gehen hier gegen die rot-grüne Landesregierung vor, das ist unsere Pflicht als Opposition“, so Röwekamp.

Quelle: Bremer Anzeiger vom 6.5.2012

Klage für Atomtransporte

Die Bremer CDU klagt gegen das Verbot, „Kernbrennstoffe“ über die Häfen des Landes umzuschlagen – und findet damit in allen Küstenländern Beachtung.
von Georg Kirsche

BREMEN taz | Mit dem Verbot, „Kernbrennstoffe“ über die Bremer Häfen umschlagen zu dürfen, überschreite das Land seine Kompetenzen, sagt die Bremer CDU. Am Freitag hat deren Fraktion vor dem Staatsgerichtshof, dem Verfassungsgericht des Landes Bremen, deshalb Klage eingereicht. Denn Atomtransporte seien nach Atomgesetz allein die Sache des Bundes. Mit einem Verbot würden die Landesgesetze missbraucht, um Bundesgesetzgebung zu untergraben, und: die EU-weite Warenverkehrsfreiheit werde eingeschränkt.

„Billigen Populismus“ mit der Nähe zur „Staatswirtschaft“, nennt der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp das Verbot und sieht sich deshalb in der Pflicht zu handeln. Zwar ist der Bremer Staatsgerichtshof nur bedingt zuständig, die CDU aber vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) nicht klageberechtigt. Teil ihres Antrags ist daher, die Normenkontrollklage im Zweifelsfall an das BVG oder den Europäischen Gerichtshof weiterzuleiten. „Wir sind in enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium“, so Röwekamp. Dieses könnte auch direkt vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, das aber „sei sehr unüblich“, so der Prozessbevollmächtigte der Bremer CDU, der Würzburger Verfassungsrechtler Kyrill Schwarz.

Der Bremer SPD-Umweltpolitiker Arno Gottschalk hingegen sieht eben darin den eigentlichen Grund für die CDU-Klage: „Sie spielen den Minen-Suchhund für Berlin.“ Er hält das Atomtransport-Gesetz für belastbar. „Wenn es so einfach zu kippen wäre, hätte der Bund sehr viel schneller den Klageweg beschritten.“ Es bestehe vor allem Angst vor einem Präzedenzfall.

Wohl nicht zu unrecht: Erst im Januar war die Änderung des Hafenbetriebsgesetzes in Kraft getreten. Dass Atomtransporte über die Häfen des Landes seitdem „im Interesse einer auf Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien ausgerichteten Gesamtwirtschaft“ ausgeschlossen sind, hatte in allen Küstenländern Beachtung gefunden. Jedoch auch, dass die Gesetzesänderung als rechtlich heikel gilt. Gegen die positiven Rechtsgutachten des Senats und der Linkspartei hatten die Bremer Handelskammer und die CDU mit eigenen Gutachten die Verfassungswidrigkeit feststellen lassen. Die anschließende frühzeitige Androhung einer Klage verfehlte ihre Wirkung nicht: Mitte April gab es eine Anhörung der Hamburger Bürgerschaft zu der Frage, inwiefern die Bremer Regelung auch dort gelten könnte. Die SPD-Umweltpolitikerin Monika Schaal bewertet den Vorstoß ihrer Bremer Parteigenossen nach der Debatte kritisch: offensichtlich gehe die Bremer Lösung „nicht so locker“.

Ende April befasste sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns mit einem Antrag der Grünen, nach Bremer Vorbild auch Rostocks Hafen für Atomtransporte zu sperren. Der Landtag aber lehnte den Antrag ab – wegen der Rechts-Unsicherheit, die in Bremen herrsche.

Infokasten Kernbrennstoffumschlag:

Als Kernbrennstoffe gelten nach dem Atomgesetz „besondere spaltbare Stoffe im Form von Plutonium 239 und 241, mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertem Uran“ sowie Stoffe, mit deren Hilfe eine sich selbst tragende Kettenreaktion aufrechterhalten werden kann.

In Bremen liefen zwischen 2000 und 2009 nach Angaben der Grünen 393 Transporte mit Kernbrennstoffen, meist über die Straße. Über die Häfen liefen 2009 sieben und 2010 14 Transporte.

Im Hamburger Hafen wurden laut Linkspartei zwischen August 2009 und August 2010 132 Mal Kernbrennstoffe umgeschlagen.

In Niedersachsen könnten die atomaren Abfälle in Emden, Stade, Cuxhaven, Wilhelmshaven, Brake und Nordenham umgeschlagen werden.

Quelle: TAZ

Änderung im Hafenbetriebsgesetz – Bremer CDU will Atomtransport-Verbot kippen

Bremen. Die Bremer CDU-Bürgerschaftsfraktion zieht wegen des Verbots von Atomtransporten über die Häfen des Landes vor den Staatsgerichtshof. Die Bürgerschaft hatte mit der Mehrheit der rot-grünen Koalition und mit den Stimmen der Linken eine Änderung des Hafenbetriebsgesetzes beschlossen, so dass keine Atombrennstoffe mehr umgeschlagen werden dürfen.

Die CDU sieht darin einen Verstoß gegen die Landesverfassung sowie gegen Bundes- und Europarecht. Der 38 Seiten umfassende Normenkontrollantrag sollte am Freitag abgegeben werden, sagte Fraktionschef Thomas Röwekamp nach einer Sitzung der CDU-Abgeordneten. „Der Senat überschreitet seine Kompetenz“, betonte er. „Ich kann die Angst der Menschen vor Atomtransporten gut verstehen. Wenn allerdings jede Landesregierung den Abtransport von atomaren Stoffen boykottiert, wird die Energiewende nicht zu schaffen sein.“ Das Land Bremen stehe mit seinen Universalhäfen in einer besonderen Verantwortung. Dieser dürfe sich der Senat nicht entziehen.

Der Prozessbevollmächtigte, Prof. Kyrill-Alexander Schwarz, sprach von einem Pilotverfahren. „Es geht im Grunde nach um die Frage, ob durch eine politische Entscheidung das Prinzip des Universalhafens infrage gestellt werden kann.“ Kyrill verneinte dies: „Dem Land Bremen fehlt die Zuständigkeit.“ Der Bereich des Atomrechts falle in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes. „Das Gesetz stellt sich als eklatante Missachtung der bundesstaatlichen Ordnung dar.“

Die CDU-Fraktion und der Prozessbevollmächtigte gehen davon aus, dass der Staatsgerichtshof entweder selbst eine Entscheidung trifft oder die Frage an das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof weiterleitet. Kyrill rechnet nicht mit einer schnellen Entscheidung. In der Regel dauere so etwa ein Jahr.

Quelle: Weser Kurier

Aktionstag für umfassendes Atomverbot

Von Michael Brandt
Bremen. Jetzt doch: Die „Bremer Initiative gegen Atomtransporte“ startet am 10. März ein Volksbegehren. Ziel ist es, das Atomverbot für den Hafen schärfer zu formulieren. Der Initiative gehören unter anderem die „Messstelle für Arbeits- und Umweltschutz“, die Bremer Linken und eine Reihe von Privatpersonen an. Weil die rot-grüne Koalition vor wenigen Wochen bereits den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hafen verboten hat, schätzt die Initiative selbst die Unterschriftensammlung als eher schwierig ein.

Die Initiatoren wollen am heutigen Sonnabend Unterschriften auf dem Bremer Marktplatz sammeln. Der Tag ist bewusst gewählt, da sich morgen die Dreifach-Katastrophe von Fukushima zum ersten Mal jährt.

Klaus-Rainer Rupp, stellvertretender Vorsitzender der linken Fraktion, räumt ein: „Viele Menschen denken jetzt, dass das Problem erledigt ist. Aber durch das aktuelle Verbot werden lediglich 15 Prozent der relevanten Atomtransporte verhindert. Deshalb müssen wir es versuchen.“ Es sei eine Hauptaufgabe, die Ziele des Volksbegehrens richtig zu vermitteln. Das Volksbegehren soll außerdem ein politisches Gegengewicht zur Klage der CDU bilden, die zum Ziel hat, das Atom-Verbot im Hafenbetriebsgesetz wieder zu kippen.

Laut Klaus-Rainer Rupp müssen zunächst rund 5000 Unterschriften von Bremer Wahlberechtigten gesammelt werden, um das Begehren auf den Weg zu bringen. Die Entscheidung, ob die Unterschriftensammlung kommt, hat sich lange hingezogen. Zunächst hatten die Linken das Volksbegehren bereits im vergangenen September angekündigt.

Quelle: Weser Kurier